Widerrufsrecht
Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht.
Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht kein Widerrufsrecht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
Bei dem angebotenen Retreat handelt es sich um eine Veranstaltung mit festem Termin und begrenzter Teilnehmerzahl. Die Buchung ist daher verbindlich.
Es gelten stattdessen die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelten Stornierungsbedingungen.
Die gesetzlichen Rechte bei Leistungsstörungen bleiben unberührt.